Wer wofür einsteht.
Vor der ersten Anfrage steht die Zuordnung der Rollen. Diese Seite beschreibt, welche Pflicht bei der Peter & Peter GmbH liegt, welche beim Produktpartner verbleibt — und was sich daran in den kommenden Monaten durch neues Recht ändert.
Drei Rollen, die nicht vermischt werden dürfen.
Im Verbraucherfinanzbereich hängt fast jede Pflicht an der Rolle, nicht am Vorgang. Dieselbe Datenzeile löst unterschiedliche Anforderungen aus, je nachdem, ob sie als Hinweis, als Vermittlung oder als Antrag übergeben wird. Deshalb wird die Rolle vor Aufnahme der Zusammenarbeit festgelegt und schriftlich abgegrenzt.
- Tippgeber
- Stellt den Kontakt her und übergibt Angaben, die der Interessent selbst gemacht hat. Keine Produktempfehlung, keine Aufklärung über Vor- und Nachteile, keine Vertragsanbahnung. Die Tätigkeit ist erlaubnisfrei, solange diese Grenze eingehalten wird — und sie ist überschritten, sobald in Richtung eines bestimmten Produkts beraten wird.
- Vermittler
- Führt den Interessenten auf ein konkretes Produkt zu, nimmt Erklärungen entgegen oder leitet den Abschluss ein. Erlaubnispflichtig, registerpflichtig, mit Informations-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten.
- Produktanbieter
- Trifft die Produktentscheidung, führt die Kreditwürdigkeits- oder Risikoprüfung durch, ist Vertragspartner des Kunden und trägt die aufsichtsrechtliche Verantwortung für das Produkt selbst.
Es liegen die Erlaubnis nach § 34c GewO für die Vermittlung von Darlehen und die Erlaubnis nach § 34d GewO für die Versicherungsvermittlung vor; die Erlaubnis nach § 34d ist im Vermittlerregister einsehbar. Mit Wirkung zum 20. November 2026 tritt für die Vermittlung allgemeiner Verbraucherdarlehen die eigenständige Erlaubnis nach § 34k GewO an die Stelle von § 34c GewO; der Übergang ist eingeleitet.
Die Peter & Peter GmbH erhebt, prüft und übergibt. Wo eine Zusammenarbeit über die Tippgeberrolle hinausgeht, geschieht das ausdrücklich, auf Grundlage der dafür erforderlichen Erlaubnis und mit einer Vereinbarung, die den Umfang benennt. Eine stillschweigende Ausweitung der Rolle findet nicht statt.
Welche Pflicht bei wem liegt.
Der folgende Spiegel bildet die übliche Aufteilung ab. Abweichungen sind möglich und werden im Einzelfall vereinbart; entscheidend ist, dass jede Zeile vor dem ersten Vorgang zugeordnet ist.
| Pflicht | Peter & Peter GmbH | Produktpartner |
|---|---|---|
| Werbliche Ansprache und Reichweite | vollständig | Freigabe der Produktaussagen |
| Einwilligung des Interessenten | Einholung und Nachweis | Prüfung der Reichweite für eigene Zwecke |
| Richtigkeit der Produktangaben | unveränderte Übernahme | vollständig |
| Vorvertragliche Information, Formblatt | Ausspielung in der Strecke | Inhalt und Fassung |
| Kreditwürdigkeits- und Risikoprüfung | keine | vollständig |
| Beratung und Dokumentation | keine, sofern Tippgeber | vollständig |
| Produktgovernance und Zielmarkt | Ausrichtung der Ansprache am vorgegebenen Zielmarkt | Festlegung |
| Widerruf und Vertragsabwicklung | keine | vollständig |
| Aufbewahrung der Vorgangsnachweise | für die eigene Strecke | für den Vertrag |
| Barrierefreiheit der eigenen Strecke | vollständig | für eigene Oberflächen |
Auflagen unterscheiden sich je Produktart.
Was eine Strecke leisten muss, hängt am Produkt.
- Erlaubnis
- Vermittlung von Verbraucherdarlehen nach § 34c GewO — liegt vor. Ab dem 20. November 2026 tritt dafür die eigenständige Erlaubnis nach § 34k GewO an diese Stelle. Immobiliardarlehen bleiben bei § 34i GewO.
- Pflichtangaben
- Repräsentatives Beispiel bei werblicher Nennung von Zinsen oder Zahlen, effektiver Jahreszins, Angaben zu Laufzeit und Gesamtbetrag. Künftig in der Fassung des neuen europäischen Standardinformationsblatts.
- Grenze der Rolle
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung liegt ausschließlich beim Darlehensgeber. Eine Vorauswahl in der Strecke dient der Passung, nicht der Bonitätsentscheidung.
- Zu beachten
- Vergütungsmodelle dürfen die Ansprache nicht an Absatzziele koppeln, die der Prüfung zuwiderlaufen.
- Erlaubnis
- Abhängig von der Ausgestaltung: reine Zahlungskarte, Karte mit Kreditrahmen oder Zahlungsaufschub. Der Kreditrahmen zieht die Anforderungen des Verbraucherdarlehens nach sich.
- Pflichtangaben
- Entgelte, Sollzins bei Inanspruchnahme, Fremdwährungsentgelte sowie die Bedingungen des Zahlungsaufschubs.
- Grenze der Rolle
- Identifizierung und Legitimation des Antragstellers liegen beim kartenausgebenden Institut.
- Zu beachten
- Zahlungsaufschub und Ratenzahlung am Verkaufsort werden ab November 2026 weitgehend in den Verbraucherkreditrahmen einbezogen; die Ausnahmen sind eng gefasst.
- Erlaubnis
- Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO — liegt vor, mit Registereintrag und laufender Weiterbildungspflicht. Die bloße Kontaktherstellung ohne Produktbezug bleibt davon unberührt.
- Pflichtangaben
- Statusinformation vor Abgabe der Vertragserklärung, Produktinformationsblatt, Angaben zur Vergütungsart.
- Grenze der Rolle
- Beratung und Beratungsdokumentation liegen beim Vermittler mit entsprechender Erlaubnis oder beim Versicherer.
- Zu beachten
- Der vom Versicherer festgelegte Zielmarkt bestimmt, welche Ansprache überhaupt zulässig ist. Abweichungen sind kein Optimierungsspielraum.
- Erlaubnis
- Je nach Produkt § 34d oder § 34f GewO. Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Vorsorge bringen zusätzlich arbeits- und steuerrechtliche Bezüge mit.
- Pflichtangaben
- Kosten- und Renditedarstellung, Angaben zur Förderfähigkeit, Hinweise auf Laufzeit und Verfügbarkeit.
- Grenze der Rolle
- Eine Eignungsprüfung findet nicht in der Anfragestrecke statt.
- Zu beachten
- Werbliche Aussagen zu Förderung oder steuerlicher Wirkung sind besonders fehleranfällig und werden vor Schaltung mit dem Anbieter abgestimmt.
Was sich bis 2027 ändert.
Die Anforderungen an digitale Anfrage- und Abschlussstrecken werden in kurzer Folge verschärft. Für Produktpartner ist dabei weniger die einzelne Norm entscheidend als die Frage, ob die Strecke, über die Vorgänge entstehen, zum Stichtag bereits entsprechend gebaut ist.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Digitale Abschlussstrecken im Verbrauchergeschäft müssen barrierefrei nutzbar sein. Betroffen sind Bedienbarkeit, Kontrast, Beschriftung von Eingabefeldern und die Verständlichkeit der Texte.
- Neue Verbraucherkreditrichtlinie Der Anwendungsbereich weitet sich aus: Null-Prozent-Finanzierungen und Ratenzahlung am Verkaufsort fallen künftig weitgehend darunter, die vorvertragliche Information wird auf ein neues Standardinformationsblatt umgestellt, die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verschärft, Textform tritt an die Stelle der Schriftform, und das Widerrufsrecht ist erstmals zeitlich begrenzt.
- Neue Erlaubnis § 34k GewO Die Vermittlung allgemeiner Verbraucherdarlehen erhält eine eigenständige Erlaubnis mit eigenem Register und laufender Weiterbildungspflicht. Wer die Tätigkeit bisher unter § 34c GewO ausübt, darf zunächst weiterarbeiten.
- Übergang für bestehende Vermittler Bis zu diesem Tag ist die neue Erlaubnis zu beantragen. Bei lückenlos nachgewiesener Tätigkeit seit dem 1. Januar 2021 kann der Sachkundenachweis entfallen. Ohne Nachweis endet die Berechtigung spätestens im November 2027.
- Europäische Geldwäscheverordnung Einheitliche Sorgfaltspflichten in der gesamten Union. Für Anfragestrecken betrifft das vor allem, welche Angaben zu welchem Zeitpunkt erhoben und wie sie dokumentiert werden.
- Registrierung im Fernabsatz Vermittler von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz unterliegen einer Registrierungspflicht mit Aufsicht und empfindlichen Bußgeldern.
Eine Strecke, die erst nach dem Stichtag angepasst wird, steht in der Zwischenzeit still. Die Umstellung auf das neue Standardinformationsblatt, auf Textform und auf die erweiterte Definition des Verbraucherdarlehens ist auf dieser Seite Teil der laufenden Entwicklung, nicht ein Projekt, das zum Stichtag beginnt.
Erhebung, Zweck und Weitergabe.
Daten aus der Anfragestrecke werden beim Interessenten selbst erhoben, nicht zugekauft. Der Zweck steht zum Zeitpunkt der Erhebung fest und begrenzt jede spätere Verwendung.
Je nach Produkt sind beide Seiten getrennt Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung oder es liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Welche Konstellation gilt, wird vor Aufnahme der Zusammenarbeit schriftlich festgelegt, samt der daraus folgenden Pflichten für Auskunft, Löschung und Meldung. Eine Klärung erst im Anlassfall findet nicht statt.
- Die Einwilligung benennt die Produktart, die Art der Kontaktaufnahme und den Kreis der Empfänger. Eine nachträgliche Ausweitung ist ausgeschlossen.
- E-Mail-Adressen werden im bestätigten Verfahren erhoben; Zeitpunkt, Fassung des Einwilligungstextes und Bestätigung werden je Vorgang gespeichert.
- Telefonische Ansprache setzt eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung voraus und wird getrennt nachgewiesen.
- Die Weitergabe an einen Produktpartner erfolgt nur, soweit sie von der Einwilligung gedeckt ist. Der Partner ist für die Verwendung der übergebenen Daten eigenständig verantwortlich.
- Werbewiderspruch, Sperrlisten und Löschfristen werden zentral geführt und vor jeder erneuten Ansprache geprüft.
- Für Folgeanlässe gilt derselbe Maßstab: gedeckt oder nicht. Eine Verwertung ohne tragende Einwilligung findet nicht statt.
Was im Streitfall vorliegt.
Die Frage einer Aufsicht oder eines Gerichts lautet selten, ob etwas beabsichtigt war, sondern ob es belegbar ist. Zu jedem übergebenen Vorgang lassen sich daher nachvollziehen:
- Herkunft des Vorgangs — Kampagne, Portal, Strecke und die zum Zeitpunkt ausgespielte Fassung.
- Wortlaut des Einwilligungstextes in der Fassung, die der Interessent gesehen hat, mit Zeitstempel.
- Bestätigung des Double-Opt-in, sofern für die Ansprache erforderlich.
- Prüfschritte vor der Übergabe und deren Ergebnis.
- Zeitpunkt, Inhalt und Empfänger der Übergabe.
- Bei durchgeführter Signatur: Signaturzeitpunkt, Verfahren und die unterzeichnete Fassung.
Compliance-Abteilungen erhalten diese Unterlagen vor dem ersten Vorgang zur Prüfung, nicht erst im Anlassfall. Dazu gehören Einwilligungstexte, Streckenabzüge, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im erforderlichen Umfang und ein Entwurf der Vereinbarung über die Rollenabgrenzung.
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